- Wöchentliche Arbeitszeit: 40 Stunden, täglich 8 Stunden zzgl. Mittagspause
- Regelarbeitszeit: 08:00 – 16:30 Uhr
- Frühstückspause: 09:30 – 10:15 Uhr (15 Min., wird nicht abgezogen)
- Mittagspause: 13:00 – 13:30 Uhr
- Überstunden: max. 60 Stunden (Vollzeit), Abweichungen nur mit Zustimmung der Personalleitung
- Telefonzentrale: Mo–Do 08:00–18:00 Uhr, Fr 08:00–17:30 Uhr
- Zeiterfassung erfolgt über das Zeiterfassungssystem
- Jahresurlaub bis Ende Januar schriftlich anmelden und in den Kanzleikalender eintragen
- Urlaub nur nehmen, wenn Vertretung sichergestellt ist — vorherige Abstimmung mit Vertretung erforderlich
- Formular: Urlaubsantrag (
Z: Formulare/Personalsachen/Urlaubsantrag)
- Verantwortlich: Personalleitung
- Bei Erkrankung unverzüglich telefonisch melden (betriebsinterne Nummer)
- Auf dringende offene Aufgaben/Fristen hinweisen
- Ab dem 1. Krankheitstag: ärztliche Bescheinigung einholen und dem Arbeitgeber mitteilen
- Bei Verlängerung: Folgebescheinigung ab dem 1. Tag der Fortdauer vorlegen
- Ca. alle drei Monate im Sozialraum
- Zweck: Erfahrungsaustausch, Verbesserungsvorschläge, Konfliktklärung, Teambildung
- Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben
- Jahresplan für Schulungen wird auf der Kanzleitagung (Januar/Februar) festgelegt
- Inhalte: Fachanwaltskurse, Rechtsfachwirtkurse, Fortbildungsmaßnahmen, gesetzliche Neuerungen