¶ Besondere Situationen in der Mandatsbearbeitung
- Kein bindender Vergleich ohne Rücksprache mit der Mandantschaft
- Möglichkeit eines Widerrufsvergleichs immer prüfen
- Entscheidung über bindenden Vergleich trifft die Mandantschaft
- Vor Entscheidung umfassend und aktenkundig belehren über:
- Alternativen zum Vergleich und deren Erfolgsaussichten
- Vor- und Nachteile des Vergleichs
- Kostenfolge
¶ 2. Untervollmachtmandate
- Handakte rechtzeitig beim Kollegen anfordern
- Einlesen in den Fall rechtzeitig, damit Rücksprache zu fraglichen Aspekten möglich ist
- Ansprechpartner der Mandantschaft oder des/der Bevollmächtigenden muss während der Verhandlung anwesend oder erreichbar sein
- Terminvertretung rechtzeitig über den Akteninhalt informieren
- Mandantschaft über die Wahrnehmung durch Kollegen/-in informieren
- Vor Beauftragung: prüfen, ob Termin online nach § 128a ZPO stattfinden kann
- Mit Unterbevollmächtigten: max. Gebührenteilung aller für den lokalen Anwalt abrechenbaren Gebühren
- Beauftragung externer Rechtsanwalt nur mit Zustimmung des Mandanten
- Bei Auswahl: Anwaltsliste (
Z:/ALLE/Dezernat Z/Sperrliste) beachten
- Beauftragung rechtzeitig mit Untervollmacht und erforderlichen Unterlagen
- Vor Beauftragung: Vorschuss eingezahlt (Ausnahme: bestimmte Dauermandanten)
- Schriftliche Bestätigung des externen Rechtsanwalts einholen
- Fristen/Termine weiterhin bei uns notieren
- Honorar des Unterbevollmächtigten unverzüglich anweisen
- Belehrung über Rechtsbehelfe und Rechtsmittel zwingend und aktenkundig (inkl. Fristablauf)
- Bei ungünstigen Entscheidungen: Mandanten die Gründe nachvollziehbar darlegen
- Dienstleistungen auf gesicherter und nachprüfbarer Grundlage erbringen
- Verträge soweit möglich anhand kanzleiinterner Muster gestalten
- Alle vom Mandanten gewünschten Anpassungen bedürfen der Schriftform